ז א"ל רב נחמן הכא במאי עסקינן כגון דנשבע חוץ לב"ד א"ל אי הכי אימא סיפא היכן פקדוני אמר לו נגנב משביעך אני ואמר אמן והעדים מעידים אותו שגנבו משלם תשלומי כפל הודה מעצמו משלם קרן וחומש ואשם ואי סלקא דעתך חוץ לב"ד מי איכא כפל
7 Dieser erwiderte: Hier handelt es sich um den Fall, wenn er außerhalb des Gerichtes geschworen hat. Jener entgegnete: Wie ist demnach der Schlußsatz zu erklären: [Sagte er zu ihm:] wo ist mein Depositum, und erwiderte jener: es ist gestohlen worden, und als er zu ihm sagte: ich beschwöre dich, er ‘Amen’ sagte, und Zeugen bekunden, daß er es selber gestohlen hat, so muß er das Doppelte zahlen, gesteht er es von selber ein, so muß er den Stammbetrag und das Fünftel bezahlen und ein Schuldopfer darbringen. Wieso braucht er nun, wenn man sagen wollte, außerhalb des Gerichtes, das Doppelte zu zahlen!?