Bava Kamma 211

Kapitel 211

א בפקדון פסול לעדות
1 und wer ein Depositum, sei als Zeuge unzulässig. –
ב והאמר אילפא שבועה קונה שבועה היא דקניא אבל כפירה לא קניא הכא נמי דקיימא באגם
2 Ilpha sagte ja aber, durch den Eid erfolge eine Aneignung; nur durch den Eid, nicht aber durch das Leugnen!? – Ebenfalls in dem Falle, wenn es sich auf dem Felde befindet.
ג ואיבעית אימא מאי שבועה קונה כדרב הונא דאמר רב הונא אמר רב מנה לי בידך והלה אומר אין לך בידי ונשבע ואח"כ באו עדים פטור שנאמר (שמות כב, י) ולקח בעליו ולא ישלם כיון שקבלו הבעלים שבועה שוב אין משלם ממון
3 Wenn du aber willst, sage ich: ‘durch den Eid erfolge eine Aneignung’ ist so zu verstehen, wie in der folgenden Lehre R. Honas. R. Hona sagte nämlich im Namen Rabhs: [Wenn jemand zu seinem Nächsten gesagt hat:] ich habe bei dir eine Mine, und dieser ihm erwidert hat: du hast bei mir nichts, und es beschworen hat, und darauf Zeugen kommen, so ist er frei, denn es heißt:<i>der Eigentümer soll diesen annehmen und jener braucht nichts zu bezahlen</i>, sobald der Eigentümer den Eid angenommen hat, braucht jener keinen Ersatz mehr zu zahlen.
ד גופא אמר רב הונא אמר רב מנה לי בידך והלה אומר אין לך בידי כלום ונשבע ובאו עדים פטור שנאמר ולקח בעליו ולא ישלם כיון שקבלו בעלים שבועה שוב אין משלמין ממון
4 Der Text. R. Hona sagte im Namen Rabhs: [Wenn jemand zu seinem Nächsten gesagt hat:] ich habe bei dir eine Mine, und dieser ihm erwidert hat: du hast bei mir nichts, und dies auch beschworen hat, und darauf Zeugen kommen, so ist er frei, denn es heißt: <i>der Eigentümer soll diesen annehmen und jener braucht nichts zu bezahlen</i>; sobald der Eigentümer den Eid angenommen hat, braucht jener keinen Ersatz mehr zu zahlen.
ה אמר רבא מסתברא מילתיה דרב במלוה דלהוצאה ניתנה אבל פקדון ברשותיה דמריה קאי והאלהים אמר רב אפילו בפקדון דכי כתיב קרא בפקדון כתיב
5 Raba sagte: Die Lehre Rabhs ist einleuchtend nur bei einem Darlehen, das zur Verausgabung bestimmt ist, aber, bei Gott, Rabh sagte es auch von einem Depositum, denn der angezogene Schriftvers spricht von einem Depositum.
ו יתיב רב נחמן וקאמר להא שמעתא איתיביה רב אחא בר מניומי לרב נחמן היכן פקדוני א"ל אבד משביעך אני ואמר אמן והעדים מעידים אותו שאכלו משלם את הקרן הודה מעצמו משלם קרן וחומש ואשם
6 R. Naḥman saß und trug diese Lehre vor; da wandte R. Aḥa b. Minjomi gegen R. Naḥman ein: [Sagte er zu ihm:] wo ist mein Depositum, und erwiderte jener: es ist mir abhanden gekommen, und als er zu ihm sagte: ich beschwöre dich, er ‘Amen’ sagte, und Zeugen bekunden, daß er es verzehrt hat, so muß er den Stammbetrag bezahlen; hat er es von selber eingestanden, so muß er den Stammbetrag und das Fünftel bezahlen und ein Schuldopfer darbringen!?
ז א"ל רב נחמן הכא במאי עסקינן כגון דנשבע חוץ לב"ד א"ל אי הכי אימא סיפא היכן פקדוני אמר לו נגנב משביעך אני ואמר אמן והעדים מעידים אותו שגנבו משלם תשלומי כפל הודה מעצמו משלם קרן וחומש ואשם ואי סלקא דעתך חוץ לב"ד מי איכא כפל
7 Dieser erwiderte: Hier handelt es sich um den Fall, wenn er außerhalb des Gerichtes geschworen hat. Jener entgegnete: Wie ist demnach der Schlußsatz zu erklären: [Sagte er zu ihm:] wo ist mein Depositum, und erwiderte jener: es ist gestohlen worden, und als er zu ihm sagte: ich beschwöre dich, er ‘Amen’ sagte, und Zeugen bekunden, daß er es selber gestohlen hat, so muß er das Doppelte zahlen, gesteht er es von selber ein, so muß er den Stammbetrag und das Fünftel bezahlen und ein Schuldopfer darbringen. Wieso braucht er nun, wenn man sagen wollte, außerhalb des Gerichtes, das Doppelte zu zahlen!?
ח א"ל יכילנא לשנויי לך רישא חוץ לבית דין וסיפא בבית דין מיהו שינויא דחיקא לא משנינן לך אידי ואידי בבית דין ולא קשיא כאן בקפץ כאן בשלא קפץ
8 Dieser erwiderte: Ich könnte dir erwidern: im Anfangsatze, wenn außerhalb des Gerichtes, und im Schlußsatze, wenn vor Gericht, nur will ich dir keine gesuchte Antwort geben; beides vielmehr, wenn vor Gericht, dennoch ist dies kein Einwand; eines in dem Falle, wenn er aufgesprungen ist, und eines in dem Falle, wenn er nicht aufgesprungen ist.
ט א"ל רמי בר חמא לרב נחמן מכדי דרב לא סבירא לך משכוני נפשך אדרב למה לך אמר ליה לפרושה לדרב דרב הכי מתרץ לה למתניתין
9 Rami b. Ḥama sprach zu R. Naḥman: Merke, du hältst ja selber nichts von der Lehre Rabhs, wozu brauchst du für ihn einzutreten!? Dieser erwiderte: Nach der Auslegung Rabhs ist die Mišna so zu erklären. –
י והא רב קרא קאמר אמרי קרא לכל הנשבעין שבתורה נשבעין ולא משלמין הוא דאתא ולקח בעליו ולא ישלם מי שעליו לשלם הוא נשבע
10 Aber Rabh stützt sich ja auf einen Schriftvers!? – Ich will dir sagen, der Schriftvers deutet darauf, daß alle, die nach der Tora zu schwören haben, schwören und nicht zahlen: <i>der Eigentümer soll diesen annehmen und jener braucht nichts zu zahlen</i>, wer zu zahlen hat, schwöre.
יא מתיב רב המנונא השביע עליו חמשה פעמים בין בפני ב"ד ובין שלא בפני בית דין וכפר עליו חייב על כל אחת ואחת ואמר ר' שמעון מה טעם הואיל ויכול לחזור ולהודות
11 R. Hamnuna wandte ein: Wenn er ihn fünfmal schwören ließ, einerlei ob vor Gericht oder außerhalb des Gerichtes, und er jedesmal geleugnet hat, so ist er wegen jedes [Schwures] besonders schuldig, R. Šimo͑n erklärte: Aus dem Grunde, weil er jedesmal zurücktreten und ein Geständnis ablegen konnte.
יב והכא קפץ לא מצית אמרת השביע עליו קתני חוץ לב"ד לא מצית אמרת בפני ב"ד קתני
12 Hierbei ist nicht zu erklären, wenn er aufgesprungen ist, denn es heißt: ihn beschwören ließ, ferner ist nicht zu erklären, außerhalb des Gerichtes, denn es heißt: vor Gericht!?
יג הוא מותיב לה והוא מפרק לה לצדדין קתני השביע עליו חוץ לבית דין ובב"ד קפץ
13 Er erhob diesen Einwand, und er selber erklärte es auch. Er lehrt zwei verschiedene Fälle: wenn er ihn schwören ließ, außerhalb des Gerichtes, oder vor Gericht und selber aufgesprungen ist.
יד מתיב רבא בעל הבית שטען טענת גנב בפקדון ונשבע והודה ובאו עדים אם עד שלא באו עדים הודה משלם קרן וחומש ואשם ואם משבאו עדים הודה משלם תשלומי כפל ואשם
14 Raba wandte ein: Wenn der Hausherr hinsichtlich eines Depositums den Einwand des Diebstahls gemacht und dies beschworen hat, und darauf ein Geständnis ablegt, aber auch Zeugen gegen ihn auftreten, so muß er, wenn er das Geständnis vor dem Auftreten der Zeugen ablegt, den Stammbetrag und das Fünftel bezahlen und ein Schuldopfer darbringen, und wenn er das Geständnis nach dem Auftreten der Zeugen ablegt, das Doppelte zahlen und ein Schuldopfer darbringen.
טו והכא חוץ לב"ד וקפץ לא מצית אמרת כפל קתני
15 Hierbei kann es ja weder außerhalb des Gerichtes erfolgt sein, noch kann er selber aufgesprungen sein, denn er hat ja das Doppelte zu zahlen!?
טז אלא אמר רבא כל הודה לא שנא טוען טענת אבד ולא שנא טוען טענת גנב (נמי) לא אמר רב דהא כתיב והתודה דבעי שלומי קרן וחומש
16 Vielmehr, erklärte Raba, von dem Falle, wenn er ein Geständnis abgelegt hat, sagte es Rabh nicht, einerlei ob er den Einwand des Abhandenkommens oder den Einwand des Diebstahls gemacht hat, denn es heißt:<i>er soll bekennen</i>, er muß dann den Stammbetrag und das Fünftel bezahlen;
יז טוען טענת גנב ובאו עדים נמי לא אמר רב דהא כתיב תשלומי כפל כי קאמר כגון שטוען טענת אבד ונשבע ולא הודה ובאו עדים
17 ferner sagte er es auch nicht von dem Falle, wenn er den Einwand des Diebstahls gemacht hat und Zeugen gekommen sind, denn er muß dann das Doppelte zahlen. Rabh sagte es vielmehr von dem Falle, wenn er den Einwand des Abhandenkommens gemacht, es beschworen und kein Geständnis abgelegt hat, und Zeugen gekommen sind.
יח אזל רב גמדא ואמרה לשמעתא קמיה דרב אשי אמר ליה השתא ומה רב המנונא תלמידיה דרב וידע דאמר רב הודה וקמותיב הודה ואת אמרת הודה לא אמר רב
18 Als darauf R. Gamda ging und dies R. Aši vortrug, sprach er zu ihm: Wenn R. Hamnuna, der ein Schüler Rabhs war, einen Einwand bezüglich des Geständnisses erhoben hat, so wußte er wahrscheinlich, daß Rabh dies auch von dem Falle gesagt hat, wenn er ein Geständnis abgelegt hat, und du sagst, Rabh habe dies nicht von dem Falle gesagt, wenn er ein Geständnis abgelegt hat!?
יט אמר ליה רב אחא סבא לרב אשי רב המנונא הכי קא קשיא ליה
19 Da sprach R. Aḥa der Greis zu R. Aši: R. Hamnuna war folgendes schwierig: